Zehn Prinzipien im Kleinliebenauer Refugium

Prinzip 1

Die Unterkunft ist nur für Pilger, die sich mit einem Pilgerausweis legitimieren können, möglich. Reservierungen sind per Telefon in begrenzter Anzahl möglich. Die Zuteilung der Schlafplätze erfolgt nach Ankunft. Es gibt vier Matratzen im Refugium und vier weitere in der Kirche. Weitere Fußbodenplätze können mit mitgebrachter Matte genutzt werden – Raum ist in der kleinsten Hütte! Das Refugium ist für die einmalige Übernachtung von Pilgern gedacht, außer Sie sind krank oder andere äußere Umstände (z.B. extremes Wetter) sprechen gegen eine Weiterreise am nächsten Morgen.

An dieser Stelle ist auch zu erwähnen, dass wir für große Gruppen nicht eingerichtet sind.

Prinzip 2

Da unser Refugium von ehrenamtlich tätigen Vereinsmitgliedern betreut wird, finden Sie in unserem Schaukasten am Quartier eine Beschreibung, wie Sie an den Herbergsschlüssel gelangen. Unsere Herbergsbetreuer lassen den Pilger in der Zeit von 14 Uhr bis 20 ein und zeigen ihm alle Gegebenheiten. Ab 20 Uhr sind die Herbergseltern als „Schlüsseldienst“ nicht mehr ansprechbar. Am nächsten Tag um spätestens 9 Uhr müssen alle die Pilgerherberge verlassen haben. Abweichungen von An- und Abreisezeit müssen individuell abgesprochen werden.

Prinzip 3

Jeder Pilger benötigt einen eigenen Schlafsack und eine – dünne – Matte (letztere ist unter hygienischem Aspekt auf die Matratze zu legen). Der Schonbezug der Matratzen wird von uns turnusmäßig gewaschen.

Prinzip 4

Hunde (und andere Tiere) können wir in unserem Quartier leider nicht dulden. Dieses Verbot ist aus hygienischen Belangen notwendig. Sollten Sie mit Esel oder Pferd unterwegs sein, können Sie auf Nachfrage auf dem „Reiterhof Kleinliebenau“ für eine Nacht einen Platz auf der Weide bekommen.

Prinzip 5

Wir bitten um schonenden Umgang mit den Räumlichkeiten und der Einrichtung. Wir als Verein sind darauf angewiesen, da das Quartier in vielfacher Nutzung steht. Auch wir wollen den Pilger nicht als Last sehen, sondern ihn in guter Erinnerung behalten. Deshalb bitte die „Pilgerordnung“ beachten, die im Refugium aushängt. Insbesondere bitten wir darum, Energie und Wasser zu sparen und Abfall zu vermeiden bzw. in die bereitstehenden Behälter zu entsorgen. Das Gespräch ist unbedingt zu suchen, wenn Gegenstände oder Räume zu Schaden gekommen sind.

Prinzip 6

Auch die Kleinliebenauer Herberge hat laufende Kosten im Jahr – Wasser/Abwasser, Strom, Entsorgung.
Für die Benutzung des Pilgerquartiers wird deshalb ein Kostenbeitrag von 10,00 € erhoben.

Prinzip 7

In Kleinliebenau gibt es leider  keine Einkaufsmöglichkeit/ keine Gaststätte mehr.
Aber eine telefonische Absprache über eine mögliche Essenbereitstellung oder kleines Frühstücksangebot ist möglich. Auch kann im Quartier heißes Wasser für Tee oder Kaffee hergestellt werden.

Prinzip 8

In der Pilgerherberge darf nicht geraucht werden!

Prinzip 9

Es liegt ein Gästebuch aus, in das sich die Pilger mit Kommentaren, Datum und/oder Namen eintragen sollten. So wird ein Stück lebendiger Historie geschrieben und es lässt sich eine Tradition nachvollziehen. Der Eintrag der Heimatadresse ist nicht zwingend, erweist sich jedoch als praktisch, wenn z.B. der Pilger etwas Wichtiges liegen lässt und ihm darüber eine Information zugehen soll.

Prinzip 10

Über unser Pilgertelefon  01511 2032623 können täglich ab 13.00 Uhr bis 20.00  alle Fragen rund um die Übernachtungsmöglichkeit in der Pilgerherberge Kleinliebenau gestellt werden.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Auf Anfrage bei den Herbergsbetreuern kann die Rittergutskirche selbstverständlich besichtigt oder auch zur Andacht genutzt werden.

PS: Die Kommentare auf unserer Webseite werden sehr unregelmässig geprüft und sind daher nicht geeignet, um uns Anfragen zum Pilgern zu schicken.

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